Beitragsbemessungsgrenzen für 2016

Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.050 Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat. Die Bemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.200 Euro (2015) auf 5.400 Euro pro Monat.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten:
Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.650 Euro im Monat,
Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.650 Euro im Monat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2016 bundeseinheitlich auf 36.267 Euro im Jahr festgesetzt. 

Versicherungspflichtgrenze angehoben

Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2015 (54.900 Euro) auf 56.250 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 50.850 Euro im Jahr (2015: 49.500 Euro).

Bezugsgröße in der Sozialversicherung neu festgelegt

Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig. Sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung.

Die Bezugsgröße 2016 beträgt 2.905 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (2015: 2.835 Euro im Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.520 Euro (2015: 2.415 Euro im Monat).

Begriffe:

Rechengrößen in der Sozialversicherung: Es handelt sich um Werte, die jährlich neu ermittelt und festgesetzt werden. Sie beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung. Das betrifft die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Vorläufiges Durchschnittsentgelt: In der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht es dem durchschnittlichen Brutto-Lohn- oder -Gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers. Für 2015 wird der Wert so ermittelt: Das Durchschnittsentgelt 2013 wird um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt 2012 zum Jahr 2013 erhöht hat.

Bezugsgröße: Sie hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen.

Beitragsbemessungsgrenze: Sie markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.

Versicherungspflichtgrenze: Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Übersicht Rechengrößen West- und Ostdeutschland für das Jahr 2016:

RechengrößeWestOst
Bezugsgröße in der Sozialversicherung34.860 Euro/Jahr
2.905 Euro/Monat
30.240 Euro/Jahr
2.520 Euro/Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung36.267 Euro/Jahr36.267 Euro/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung74.400 Euro/Jahr
6.200 Euro/Monat
64.800 Euro/Jahr
5.400 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftl. Rentenversicherung91.800 Euro/Jahr
7.650 Euro/Monat
79.800 Euro/Jahr
6.650 Euro/Monat
Bundeseinheitliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
gesetzliche Krankenversicherung
56.250 Euro/Jahr56.250 Euro/Jahr
Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze50.850 Euro/Jahr
4.237,50 Euro/Monat
50.850 Euro/Jahr
4.237,50 Euro/Monat