Berufsgenossenschaft - Wer ist für mich zuständig?

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. 

Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. 

Die Unternehmer selbst sind in der Regel nicht kraft Gesetzes oder kraft der Satzung der Berufsgenossenschaft automatisch versichert; jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern.

Manche Berufsgenossenschaften haben Kraft Satzung die Versicherungspflicht auf den Unternehmer und den mitarbeitenden Ehegatten ausgedehnt. In Folge dessen besteht für diesen Personenkreis Versicherungsschutz, aber auch Beitragspflicht, so z.B. im Friseurhandwerk. 

Hinweis:
Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat. Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) oder per E-Mail. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert.
Diese Übersicht informiert über Art, Sitz und Ansprechpartner der in Betracht kommenden Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen:
Als Service bieten die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung eine bundesweit einheitliche Rufnummer für allgemeine Informationen an: 0800 60 50 40 4

 Informationen können auch per Mail angefordert werden: info@dguv.de

    
Stand: April 2020