Betriebsbeauftragte: Informationsblatt "Recht Kompakt" des ZDH

Das Betriebsbeauftragtenwesen gehört als Alternative zur behördlichen Unternehmenskontrolle zu den effektivsten Maßnahmen des Bürokratieabbaus. Da die Einsetzung und die Aufgabengebiete von Betriebsbeauftragten immer weitere Kreise zieht, ist es wegen des zum Teil undurchsichtigen Regelungsdickichts allzu oft nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen zur Bestellung eines betrieblichen Beauftragten verpflichtet sind.
Um Mitgliedsbetrieben eine Orientierung zu geben, hat der ZDH ein entsprechendes Informationsblatt zusammengestellt.

Nähere Informationen und eine Broschüre zum Thema "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte" finden Sie auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz im Bereich Datenschutzthemen.