Buttonlösung - Gesetzliche Informationspflichten im Online-Handel

Auch Handwerker, die ihre Ware im Internet verkaufen, müssen in Zukunft  ihre Kunden bei Bestellungen deutlich sichtbar auf die Kosten hinweisen.  

Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr zu schützen, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass zukünftig Unternehmerinnen und Unternehmer klar und verständlich unmittelbar vor Abgabe der Bestellung nochmals über das Produkt bzw. über die Dienstleistung sowie den Gesamtpreis der Ware bzw. Dienstleistung informieren müssen. Weiter muss deutlich gemacht werden, dass ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird. 

Diese sogenannte „Buttonlösung“ verpflichtet den werbenden Unternehmer eine gut lesbare Schaltfläche zu installieren, die bei Abgabe der Bestellung unmissverständlich über die Zahlungspflicht informiert. 

Seit dem 01. August 2012 müssen alle Onlinebestellseiten an die neue gesetzliche Regelung angepasst werden. 

Vorsicht:
Beschriftet der Unternehmer den Button nicht in der vorgeschriebenen Weise, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Schutz greift immer dann, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden – ob per Computer, Smartphone oder Tablet.  

Zum Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.
Die Buttonlösung schafft Abhilfe. 

Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen Unternehmer daher künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Dies kann beispielsweise durch eine größere Schrift, Fettdruck, eine farbliche Gestaltung oder durch einen Rahmen bewerkstelligt werden. 

Unmittelbar unter diesen Informationen muss der Bestellbutton angebracht werden. Der Bestellbutton könnte beispielsweise wie folgt beschriftet sein: 

  • Zahlungspflichtig bestellen
  • Kostenpflichtig bestellen
  • Zahlungspflichtigen Vertrag schließen
  • Kaufen

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und auf der Homepage des Handwerksblatts. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.