ElterngeldPlus ab 1.7.2015

Das neue ElterngeldPlus gibt es seit dem 01. Juli 2015. Teilzeitarbeit und Elterngeld sollen sich mit der Neuregelung besser kombinieren lassen, wodurch der Bezug des Elterngeldes verlängern werden kann. 

Das Gesetz gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren wurden. 

Elterngeldbezug wird verlängert
Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form, das es weiterhin gibt, soll das Elterngeld Plus flexibel für solche Eltern zur Verfügung stehen, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Elterngeld Plus ersetzt den Einkommensanteil, der wegen Teilzeit entfällt. 

Das Elterngeld Plus gibt es für den doppelten Zeitraum: ein bisheriger Elterngeldmonat = zwei Elterngeld Plus-Monate. Teilzeiterwerbstätige Eltern können ihr Elterngeldbudget besser ausnutzen. Zudem verlängert das Elterngeld Plus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. 

Auch Alleinerziehende profitieren
Alleinerziehende sind in besonderem Maße auf eine eigenständige finanzielle Absicherung angewiesen. Sie können etwa bei Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und Elterngeld Plus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, für ihr Kind da sein und im Beruf den Anschluss behalten. 

Auch Alleinerziehende erhalten eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate Elterngeld Plus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. 

Zwillinge oder Mehrlinge
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom Juni 2013 war eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Elterngeldansprüche von Mehrlingseltern notwendig. Wie ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert, erhalten Eltern von Mehrlingen nur einen (geburtsbezogenen) Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht. 

Weitere Informationen
Wie beantragt man ElterngeldPlus? Wie viel Stunden Teilzeit sind möglich, um ElterngeldPlus zu erhalten? Was ist der Partnerschaftsbonus? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, Informationen rund um das Thema Elterngeld und ElterngeldPlus finden Sie unter http://www.elterngeld-plus.de/

Tipp: Elterngeldrechner mit integriertem Planer
Probieren Sie aus, wie Sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können und welcher Anspruch sich daraus für Sie ergibt:
www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

  

Stand: 1.Juli 2015