Energieberatung für das Handwerk - Programm Änderungen bei der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat das Programm zur Energieeffizienzberatung neu aufgelegt. Es nennt sich nun „Energieberatung Mittelstand“. Wichtigste Änderung zum bisherigen Förderprogramm ist, dass durch die Einführung einer Mindest-Energiekostengrenze kleinere Handwerksunternehmen durch das Förderraster fallen.   

Das bis Ende letzten Jahres gültige Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Energieeffizienzberatung von kleinen und mittleren Unternehmen wurde unter geänderten Programmbedingungen und neuem Namen wieder aufgelegt.

Im neuen Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ können Handwerksunternehmen im Gegensatz zum alten Programm seit dem 16. März 2012 nur noch dann einen Antrag auf Initial- oder Detailberatung stellen, wenn sie bestimmte Energiekosten pro Jahr erreichen. Dabei muss im vorausgegangenen Jahr die Summe der Energiekosten von Strom, Brennstoff und Fernwärme am zu untersuchenden Standort mehr als 5.000 € netto betragen haben. Damit fallen viele Handwerksunternehmen mit geringeren Energiekosten durch das Raster.

Die Bezuschussung von Initial- und Detailberatung beträgt für energieintensive Unternehmen wie beispielsweise Bäckereien, Fleischereien, größere Metallbaubetriebe etc. nach wie vor 80 bzw. 60 %.

Hier finden Sie die weiteren Rahmenbedingungen des Förderprogramms „Energieberatung Mittelstand“.

Sollen in der Beratung  neue innovative Energiesparkonzepte entwickelt werden, ist auch das BITT-Programm eine Alternative. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 EUR pro Tagewerk.

Details hierzu finden sich hier

Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen.

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