Falsche Zeugnisse

In den letzten Jahren hat die Benutzung gefälschter Unterlagen in allen Lebensbereichen zugenommen. So tauchen auch in der Pfalz bei Arbeitgebern immer wieder gefälschte Schulzeugnisse, Gesellen- oder Meisterbriefe, Arbeitszeugnisse, Lehrgangszertifikate, ärztliche Atteste und andere Bescheinigungen auf. 

Wir empfehlen, auffällige Zeugnisse und Bescheinigungen nicht hinzunehmen, sondern sich mit dem Aussteller in Verbindung zu setzen und das Dokument auf die Echtheit überprüfen zu lassen. 

Konsequenzen drohen
Die Verwendung gefälschter Zeugnisse bei der Bewerbung kann auch nach vielen Jahren als guter Mitarbeiter zur fristlosen Kündigung führen. Daneben sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Verwender denkbar.
Werden falsche Zeugnisse benutzt, kann dies strafrechtlich von Bedeutung sein. Schulzeugnisse, Gesellen- oder Meisterbriefe, Arbeitszeugnisse sind grundsätzlich Urkunden  Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird gemäß § 267 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. 

Sollten Ihnen tatsächlich falsche Unterlagen vorgelegt worden sein, sollten Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten.