Flyer Jugendarbeitsschutz

Der Gesetzgeber hat mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz spezielle Regelungen unter anderem zur täglichen Arbeitszeit, Ruhepausen, Freizeit und Schichtzeiten erlassen, die in Verbindung mit eventuellen Beschäftigungsverboten die Gesundheit, die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen vor Überforderung und besonderen Gefahren schützen sollen.

Hier finden Sie den aktuellen Flyer "Jugendarbeitsschutz" des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht.