Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für Handwerksbetriebe

Zu den Pflichten des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz gehört die Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Seit 2013 müssen dabei auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz explizit berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund haben das Institut für Technik der Betriebsführung (itb) und der ZDH eine Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für Handwerksbetriebe erarbeitet.

Die Checkliste soll insbesondere Arbeitgebern in kleineren Betrieben des Handwerks einen praxisnahen Einstieg in den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ermöglichen. Neben einer kurzen allgemeinen Einführung in das Thema enthält die Checkliste eine Beschreibung der Vorgehensweise bei der Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz mit vielen Beispielen. Schließlich können die Arbeitgeber ihre eigene Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung in eine Checkliste eintragen und damit ihre bestehende Dokumentation ergänzen. 

Stand: November 2015