Gewerberegistrat

Auch in der Pfalz versucht das "Gewerberegistrat" (auch Freiberufsregistrat, GES Registrat GmbH aus Berlin) bei Handwerksbetrieben einen entgeltlichen Eintrag in ihr Verzeichnis zu erreichen. Dabei werden die Handwerker aufgefordert, Adressdaten zu korrigieren bzw. zu ergänzen und zurückzufaxen. 

Mit dem Zurückfaxen des Formulars kommt es zum Abschluss eines Zweijahresvertrages mit einem jährlichen Entgelt in Höhe von mehreren hundert Euro. Handwerker sollten daher für sich überlegen, ob ihnen ein Eintrag in diesem Branchenverzeichnis die geforderten Kosten wert ist. 

Wir weisen darauf hin, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in dieses Verzeichnis besteht. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen einem Gewerbeeintrag im Ordnungsamt der Gemeinde und diesem "Gewerberegistrat" oder "Freiberufsregistrat". Es gibt daher auch keine Pflicht oder Notwendigkeit, dieses Angebot zum Eintrag in das "Gewerberegistrat" oder "Freiberufsregistrat" anzunehmen. 

Sollten auch Sie als unser Mitgliedsbetrieb solche Angebote erhalten, wenden Sie sich an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer der Pfalz.

   
Stand: März 2015