Grenzkontrolle

Grenzkontrollen in Frankreich erfolgreich

Im Juni wurde an den zwei deutsch-französischen Grenzübergängen Beinheim und Roppenheim eine groß angelegte Kontrollaktion durchgeführt. Über 50 Personen des französischen und deutschen Zolls, der französischen Gewerbeaufsicht "Inspection du Travail", des Sozialversicherungsträgers "URSAAF" sowie der Gendarmerie waren am Einsatz beteiligt.

Kontrolliert wurden auf beiden Seiten der Grenze vor allem Kleintransporter des Bau- und Ausbaugewerbes. Die Kontrollen dienten dazu, Verstöße gegen Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung aufzudecken. Die Bilanz war folgende: Bei jedem fünften Betrieb wurden Verstöße festgestellt. Bei jedem zweiten Betrieb fehlte die Entsendemitteilung für Frankreich und somit lag auch die Vermutung nahe, dass eine illegale Beschäftigung vorliegt. Die Ermittlungsverfahren gegen die kontrollierten Betriebe liefen auf französischer und deutscher Seite anschließend auf Hochtouren.

Die EU-Beraterin der Handwerkskammer der Pfalz konnte sich vor Ort am Grenzübergang Beinheim ein Bild vom Ablauf der Kontrollen machen.

Kommentar der EU-Beraterin:

Der Anlass war ernst, doch die eine oder andere Situation barg schon eine gewisse Komik. Der Einfallsreichtum an schnell erfundenen Geschichten war groß: Es gab Mitarbeiter, die angeblich gar nicht wussten, auf welcher Baustelle sie tätig werden sollten, weil der Chef sie immer erst während der Fahrt - kurz vor Zielerreichung - in Frankreich informiere. Andere Insassen eines Kleintransporters erklärten, dass sie sich nur auf einem Transit durch Frankreich befänden. Später jedoch machten Kontrolleure in Zivil genau dieses Fahrzeug auf einer Baustelle im Elsass ausfindig. Auch gab es Personen, die keinerlei Ausweispapiere mit sich führten oder die aufgrund einer anderen Staatsangehörigkeit weder in Französisch, Englisch oder Deutsch kommunizieren konnten. Die Stimmung blieb immer gelassen und freundlich, obwohl die kontrollierenden elsässischen Beamten teilweise mit sehr dubiosen Ausreden konfrontiert wurden. Nur ein Kopfschütteln hier und da drückte ihre Verständnislosigkeit über so manche Dreistigkeit aus.

Dabei ist die Entsendemitteilung nicht das Problem. Hierbei handelt sich um ein 2-seitiges Formular, welches einige Tage vor Arbeitsbeginn an die zuständige Behörde, die Inspection du Travail per Fax oder mittlerweile auch online, übermittelt werden muss. Die EU-Berater der Handwerkskammern empfehlen die Anmeldung inklusive der Fax- oder Onlinebestätigung immer im Fahrzeug mitzuführen. Somit können die prüfenden Behörden zügig die notwendigen Daten ermitteln. Das Problem ist ein ganz anderes, denn wer illegal Arbeiter entsendet, der kann auch keine Entsendemitteilung mit deren persönlichen Daten ausfüllen. Hierzu zählen Angaben zum Bruttomonatslohn, Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie zur beruflichen Qualifikation.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Frankreich bezüglich der Entsendeformalitäten im Vergleich zu anderen Ländern, wie z. B. Luxemburg, recht unbürokratisch ist. Während in Luxemburg der grenzüberschreitend tätige Betrieb für die entsendeten Mitarbeiter den Behörden vor Ort bereits vor Arbeitsantritt umfassende Nachweise, wie Arbeitsverträge etc., (mittlerweile online) vorlegen muss, verlangt Frankreich nur diese eine Entsendemitteilung.

Trotzdem oder gerade deshalb wird im Elsass immer wieder in der Presse darüber berichtet, dass die deutschen Betriebe die dort geltenden Mindestlöhne nicht einhielten und Lohndumping betrieben. Tatsächlich bestätigten die Kontrollen am 12. Juni, dass die Entsendemitteilung häufig nicht erfolgt. Und das ist besonders ärgerlich, da ein derartiges Verhalten keinesfalls das Ansehen des deutschen Handwerks in Frankreich fördert. Traurig ist dabei die Tatsache, dass der Ruf der "guten" Betriebe, die ihre Mitarbeiter legal beschäftigen und diese auch bei grenzüberschreitenden Aufträgen ordnungsgemäß anmelden, mitgeschädigt wird. Und von diesen "guten" Betrieben gibt es viele! Deshalb appellieren wir an alle Unternehmen, sich rechtzeitig bei Ihrer Handwerkskammer zu informieren.

Elke Wickerath

Im Grein 21

76829 Landau

Tel. 06341 9664-15

Fax 06341 9664-40

exportberatung--at--hwk-pfalz.de