GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf

Mitgliedsbetriebe berichten seit Februar 2012 regelmäßig, dass sie immer noch Schreiben der „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ erhalten. Im Juni konnte wieder eine „Welle“ solcher Schreiben beobachtet werden, in denen mit Inkassobüros und Gerichtsverfahren versucht wird, die Betroffenen zu einer Zahlung zu bewegen. 

Sollten auch Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen, um das Formular prüfen zu lassen. Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen.  

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte gemäß einer Pressemitteilung vom 15.02.2012 des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) bereits vor Monaten bestätigt, dass die Angebotsformulare „Gewerbeauskunft-Zentrale“ der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH, Düsseldorf sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroffenen sind. 

Der DSW hatte bereits letztes Jahr ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf erwirkt, wogegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH Berufung eingelegt hatte. Damals hatte das Landgericht durch Urteil im April 2011 entschieden, dass die Angebotsformulare sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroffenen sind. 

Im Februar führte der Vorsitzende Richter im Rahmen des Berufungsverfahrens aus, dass das Gericht keine Geschäftsmodelle billigen werde, die auf einen unaufmerksamen Adressaten spekulierten, egal, wie viele Betroffene tatsächlich irregeführt worden seien. Es werde deshalb diejenigen Rechtssätze anwenden, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem älteren Verfahren und der Bundesgerichtshof in seiner letzten einschlägigen Entscheidung (BGH-Urteil vom 30.06.2011) aufgestellt habe, auch wenn die zugrundeliegenden Formulare nicht identisch seien.

Bereits im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündete das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil, mit dem die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH zurückgewiesen wurde. 

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität ist eine Selbsthilfeorganisation der Deutschen Wirtschaft. Ziel des Vereins ist die Bekämpfung bewusst unlauterer Geschäftspraktiken, angefangen bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bis zu strafbarer Werbung und Betrugsfällen. Die Mitglieder des DSW, dies sind Kammern, branchenspezifische und –übergreifende Verbände sowie namhafte Unternehmen, setzen durch ihre Mitgliedschaft ein Zeichen dahingehend, dass unseriöse Vorgehensweisen von der deutschen Wirtschaft nicht toleriert werden:
www.dsw-schutzverband.de/de/ 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Rubrik Wettbewerbsrecht

Stand: Juni 2012