Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers

Der unter anderem für das Werkvertragrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich eine Fachfirma schadensersatzpflichtig macht, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs v. 23.07.2009.



Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe