Hinweise des DGUV zum Arbeitsschutz für Flüchtlinge

Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung werden Informationen für Unternehmen über die Unterweisung von Flüchtlingen in Arbeitsschutzbelangen bereitgestellt.

Flüchtlinge mit Bleibeperspektive oder gar Anerkennung sollen möglichst schnell in das Arbeitsleben integriert werden. Praktika und Ausbildungsgänge sind teilweise schon während der Anerkennungsverfahren möglich und erwünscht. Einige Unternehmen beschäftigen daher schon heute Flüchtlinge in unterschiedlichen Konstellationen. Sie müssen natürlich wie alle Beschäftigten in die Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einbezogen werden, vor allem und zuerst müssen Sie unterwiesen werden. Bei vielen Flüchtlingen spielen dabei sprachliche Probleme eine Rolle.

Ohne Sprache, jedoch anschaulich und eingängig, zeigen Trickfilme oder Bilder, richtiges Verhalten in Gefährdungssituationen am Arbeitsplatz: Internetseite der gesetzlichen Unfallversicherung

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des ZDH.