Inkasso- und Mahnschreiben der Gewerbeauskunfts-Zentrale

Mitgliedsbetriebe berichten, dass sie immer noch neue Schreiben der „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ erhalten.

Sowohl das Düsseldorfer Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Vorgehensweise des Unternehmens als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft. Das Gericht erklärte, die Angebotsformulare seien sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft, als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung der Betroffenen. Das Gericht führte weiter aus, dass es keine Geschäftsmodelle billigen werde, die auf einen unaufmerksamen Adressaten spekulieren.

Sollten auch Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen, um das Formular prüfen zu lassen.

Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter  Wettbewerbsrecht