Musterbelehrung - Widerruf nach BGB

Seit dem 04. November 2011 ist die unten abrufbare Musterwiderrufsbelehrung definitiv anwendbar.

Die Neuregelung sollte ab 2011 gewährleisten, dass Verbraucher bei Kauf einer Ware im Fernabsatz keinen Wertersatz mehr leisten müssen, wenn sie den Vertrag nach bloßer Prüfung der Ware widerrufen. 

Es wird angeraten, die aktuellen Muster zu verwenden, da der Unternehmer andernfalls nicht korrekt über den Wertersatzanspruch belehrt und deshalb keinen entsprechenden Anspruch geltend machen kann. 

Neue Muster-Widerrufsbelehrung

Für die Muster-Widerrufsbelehrung ergeben sich im Wesentlichen drei Änderungen zu den alten Vorschriften:

  1. Durch die Einfügung des § 312e BGB wird die bisherige Regelung zu den Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr jetzt in § 312g BGB zitiert. Dementsprechend muss in der Paragrafenkette zur Belehrung über den Fristbeginn bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jetzt § 312g zitiert werden.
      
  2. Die Passage zum Wertersatz ändert sich grundlegend und ist wie folgt anzupassen:
    "Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache (und für gezogene Nutzungen) müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist."
          
  3. Wird eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart, ist bezüglich der Erstattung der Rücksendekosten das Wort "regelmäßig" zu verwenden. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 S. 2 BGB und dient der Klarstellung, dass keine außergewöhnlichen Kosten zu übernehmen sind.   

Die Bundesregierung hat am 19.12.2012 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie veröffentlicht. Unter anderem enthält dieser Entwurf eine Neuregelung bzgl der Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs, die dazu führen könnte, dass die Muster-Widerrufsbelehrung angepasst wird. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten im Bundestag beraten. In Artikel 14 des Entwurfs wird von einem Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2014 ausgegangen. 

Weitere Informationen und die aktuelle Muster-Widerrufsbelehrung zum Herunterladen: