Neues Familienpflegegesetz seit 1.1.2012

Die Betreuung von pflegebedürftigen älteren Menschen hat sowohl für Arbeitnehmende als auch deren Arbeitgeber an Bedeutung gewonnen. Bereits jetzt werden mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause durch Angehörige und/oder ambulante Dienste versorgt. Eine aktuelle Befragung von Arbeitnehmenden zum Thema „Erwartungen an einen familienfreundlichen Betrieb“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend belegt, dass mit gut 39 % Freistellungsmöglichkeiten für Pflegeaufgaben mit deutlichem Abstand die Liste der gewünschten Unterstützungsmaßnahmen in Unternehmen anführen.

Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, ist am 01. Januar dieses Jahres das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Künftig können Arbeitnehmende, die einen Angehörigen pflegen, in Abstimmung mit den Arbeitgebenden von einer Sonderregelung für ihre Arbeitszeiten und Gehälter Gebrauch machen. Für Unternehmen bietet sich damit eine weitere Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch familienfreundliche Maßnahmen zu unterstützen und sich selbst im Wettbewerb um gute und qualifizierte Mitarbeitende attraktiv zu positionieren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Beratung > Recht + Sachverständige > Infos + News sowie unter www.zeitzeichen-rlp.de.