Vereidigung Sachverständiger Bernd Löffel_IMG_4937_bearbeitet
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02.07.2021 - erschienen in: Deutsches Handwerksblatt Nr. 11, Regionalausgabe PfalzUnabhängig, gewissenhaft und unparteiisch

Zum 2. Juni wurden 52 Sachverständige der Handwerkskammer der Pfalz bestellt und vereidigt. Sie stehen nun fünf Jahre lang für Fachfragen mit Expertise und Erfahrung zur Verfügung.

Ich freue mich sehr, zumindest einen unserer Sachverständigen persönlich begrüßen und vereidigen zu dürfen“, sagte Dirk Fischer, der als Präsident der Handwerkskammer den künftigen Sachverständigen traditionell den Eid abnimmt. Bedingt durch die Corona-Pandemie musste der Festakt mit Rede, Vereidigung und förmlicher Verpflichtung aller Sachverständigen in diesem Jahr erstmals auf ein schriftliches Verfahren umgestellt werden. Da fast alle Sachverständigen bereits unmittelbar vorher bestellt und vereidigt waren, konnte die Bestellung zum 2. Juni auf schriftlichem Weg erneuert werden. Nach Bestätigung und Übersendung der Unterschrift der Sachverständigen wurden die Bestellungsurkunden und Ausweise postalisch verschickt. Einzige Ausnahme war die persönliche Vereidigung von Bernd Löffel, Diplom-Ingenieur (FH) für Holztechnik, der mit seiner großen praktischen Erfahrung im Glaser-Handwerk bereits in einem früheren Zeitraum als Sachverständiger der Handwerkskammer der Pfalz tätig war.

„Handwerklich orientierte Sachverständige werden dringend gebraucht. Denn im Gegensatz zu allgemeinen Bausachverständigen können sie in ihrem jeweiligen Gewerk Sachverhalte am besten beurteilen. Es ist mir besonders wichtig, dies persönlich zu unterstützen. Außerdem bleibt man immer auf dem neuesten Stand der Technik und kann bei Problemsituationen seinen Erfahrungsschatz – gepaart mit theoretischem Wissen – einbringen“, erklärt Löffel seine Motivation, sich neu vereidigen zu lassen. Die Tätigkeit als Sachverständiger erfordere neben den fachlichen Kenntnissen auch viel Fingerspitzengefühl. „Es reizt mich, für jede individuelle Problemsitation die optimale Lösung zu finden.“

Ursula Stange, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Geschäftsbereichsleiterin Recht, freut sich, einen vormals bereits vereidigten Sachverständigen wieder im Amt begrüßen zu dürfen: „Das zeigt, mit welchem Engagement unsere Sachverständigen ihre Tätigkeit ausüben. Ihre Aufgabe ist sehr wichtig für den Wirtschaftsbereich Handwerk und garantiert, dass handwerkliche Arbeiten jederzeit von Sachverständigen mit entsprechender Qualifikation beurteilt werden können. Vor allem für gerichtliche Verfahren spielt diese Expertise eine wichtige Rolle.“

Die für fünf Jahre bestellten Sachverständigen stellen nun in 26 Gewerken ihr umfassendes Fachwissen Gerichten, Privatpersonen, Behörden und Organisationen zur Verfügung. Sie begutachten sachlich fundiert und unabhängig handwerkliche Leistungen und Produkte hinsichtlich Qualität und Preis. Dafür halten sie ihr fachliches Wissen immer up to date. Sie werden vor Herausforderungen gestellt, Probleme und deren Ursachen zu erkennen, diese
verständlich zu erklären und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Aus ihrer Tätigkeit können sie darüber hinaus einen Mehrwert für den eigenen Betrieb ziehen.

Zur Sache

Die Handwerkskammer ist kraft Gesetzes berechtigt und verpflichtet, entsprechend qualifizierte Personen nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Die Sachverständigen schwören, dass sie „die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen, ihre Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer beachten werden“. Die Tätigkeit des Sachverständigen ist dabei nicht auf den Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz beschränkt. Der Eid wird durch den Präsidenten, seinen Stellvertreter oder ein Mitglied der Geschäftsführung abgenommen. Wer Sachverständiger werden will, muss in aller Regel entweder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer der Pfalz eingetragen oder in einem Handwerksunternehmen tätig sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der persönlichen Eignung ist der Nachweis der besonderen Sachkunde zu führen. Außerdem müssen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gewährleistet sein. Kontakt: Ursula Stange, Tel.: 0631/3677-128; ustange@hwk-pfalz.de.