Volle Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatien ab 1. Juli 2015

Ab 1. Juli genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Somit endet eine zweijährige Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) im Juli 2013 genutzt hat.

Bereits während der Übergangsfrist hatte die Bundesregierung umfangreiche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsangehörige angewandt und damit gute Erfahrungen gemacht.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Juni 2015