Vorsicht nach der Handelsregistereintragung

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen wie z.B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de - „Leistungen“ wie z.B. die Eintragung in nichtamtliche Register o.ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet. 

Existenzgründer und Unternehmer, die sich ins Handelsregister eintragen lassen (z.B. als eingetragener Kaufmann oder GmbH) werden nach der Bekanntmachung der Eintragungen besonders häufig von verschiedenen privaten Anbietern (Verlage, Werbedienste, Datenbanken) aufgefordert, Veröffentlichungsauslagen zu zahlen. Daneben werden den Kaufleuten und Gesellschaften kostenpflichtige Eintragungsofferten für private Adress- oder Gewerbeverzeichnisse übersandt, bei denen die Rechnungen meist einer echten Gerichtskostenrechnung nachempfunden sind und zum Teil Anzeigenauszüge enthalten, welche über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren. 

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. 

Die Rechnungen und Zahlungsaufforderungen sind zwischenzeitlich auch oft mit einem Warnhinweis versehen, der dem verwendeten gerichtlichen Warnhinweis zur Bekämpfung solcher privaten Angebote nachempfunden ist. 

Weitere Informationen z.B. auf dem Justizportal der Länder unter www.justiz.de/onlinedienste/index.php