Vorsicht vor unlauteren Anbietern

Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Immer wieder erhalten Unternehmen und Institutionen "Angebote" oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden unter anderem die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der "Abruf" von "eingetragenen" Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages bzw. eine „Eintragungsgebühr“ gefordert.

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat keine Möglichkeit, diese Angebote und Bescheide zu unterbinden.

Die derzeit beim Bundesanzeiger Verlag bekannten Anbieter solcher "Leistungen" wurden in einer Liste zusammengestellt, die auf der Homepage des Bundesanzeigers unter Wissenswertes - Aktuell - Meldung vom 13.09.2012 abgerufen werden kann.