14.09.2012Warnung vor Abofallen per E-Mail

Derzeit werden wieder verstärkt Abofallen zu Branchenregistern verschickt.

Dabei werden z.B. E-Mails an Betriebe versendet, denen das Vertragsformular als Pdf-Datei angehängt wurde. Es wird der Eindruck erweckt, dass es bereits einen Kontakt zwischen dem Anbieter des Branchenbuchs und dem Empfänger der E-Mail gegeben habe; die Unterlagen erhalte der Empfänger auf diese Weise, da er postalisch nicht zu erreichen war.

Die Aufmachung sieht auf den ersten Blick zunächst seriös aus. Geringe Kosten für optionale Dienste (z.B. Verlinkung, Firmenlogo o.ä.) sind noch gut sichtbar im auszufüllenden Formular und in der rechten Textspalte angegeben. Damit wird aber suggeriert, es würden keine weiteren Kosten entstehen.

Die Angabe über die Kostenpflichtigkeit des Grundeintrags befindet sich im Fließtext unterhalb des eigentlichen Formulars ohne weitere Hervorhebung, so dass es optisch für den Leser nciht ohne Weiteres wahrnehmbar ist. Auch die zweijährige Vertragslaufzeit und die automatische Verlängerung dieser Laufzeit um jeweils ein Jahr sind im Fließtext verborgen. Die Kosten belaufen sich so auf knapp unter 2000 €. Der Firmensitz und Gerichtsstand sind häufig im nichteuropäischen Ausland (z.B. Seychellen, Belize).

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, Offerten für Branchenbucheinträge sorgfältig zu prüfen und ihre Mitarbeiter auf die Kostenfalle hinzuweisen.

Hinweis:
Betriebe, die bereits per Fax oder Post die Aufforderung erhalten, ihre Betriebsdaten anzugeben oder zu korrigieren, sollten genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt.
Sollten Sie ein verdächtiges Formular erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen, um das Formular prüfen zu lassen. Die Handwerkskammer der Pfalz geht außerdem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Wettbewerbsrecht.

   
Stand: September 2012