Widerruf - Musterbelehrungen

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (seit Sommer 2014!) und bei Fernabsatzverträgen (wie etwa dem Verkauf über das Internet) haben Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Das Widerrufsrecht erlischt allerdings (außer bei Verträgen über Finanzdienstleistungen) spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. 

Um den betroffenen Unternehmen die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Belehrungspflichten zu erleichtern, hat der Gesetzgeber gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt. Wird das entsprechende aktuelle Muster in Textform verwendet, gelten die Anforderungen des Gesetzes an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht als erfüllt. 

Die jeweils aktuellen Muster der Widerrufsbelehrungen werden auf der Homepage des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. 

Ausführliche Information zum Widerruf und Rückgaberecht im Verbraucherrecht auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Eine Übersicht über die Regelungen für Verbraucherverträge, die im Sommer 2014 in Kraft getreten sind, finden Sie auf der Homepage des ZDH
  

Stand: Januar 2015