Zuschuss-Förderung für Mini-Blockheizkraftwerke wieder aufgenommen

Ab dem 1. April 2012 können neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten wieder gefördert werden. Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sieht einen einmaligen Investitionszuschuss vor, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist.

So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro. 

Fördervoraussetzungen:

  • Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen
  • Sie müssen mit einem Wartungsvertrag betreut werden
  • Anspruchsvolle Effizienzanforderungen sind zu erfüllen - die Anforderungen der Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie der EU für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden
  • Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15% und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten
  • Ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth muss vorhanden sein
  • Eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel ist zu installieren
  • Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen müssen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sein. Dazu sollen in einer ersten Runde die Herstelleranmeldungen bis zum 15. Februar 2012 im BAFA eingereicht werden. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 erstmalig veröffentlicht werden und anschließend kontinuierlich ergänzt werden.

Unter der Internetadresse www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html werden in Kürze nähere Hinweise zum Förderverfahren, sowie Merkblätter zur weiteren Information zu finden sein. 

Hinweis:

Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen nach der im Jahre 2008 gestarteten und ausgesetzten Förderrichtlinie für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) ist nicht zulässig.

Außerdem sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen vor der Antragstellung auf Förderung noch keine rechtsgültigen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträge unterzeichnet worden sind.