Digitales Büro - Digitalisierung
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Online Veranstaltung – Das digitale Büro: Elektronische Rechnung

Info-Veranstaltung

Elektronische Rechnung

Ab 2025 wird es ernst! Alles, was Sie zur E-Rechnung wissen müssen
Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden durch die neue E-Rechnungsverordnung RLP ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. In einigen Bundesländern wie z. B. dem Saarland und in Baden-Württemberg gilt diese Verpflichtung bereits. Doch auch für den B2B-Bereich ist im Rahmen des Wachstumschancengesetzes der Empfang einer elektronischen Rechnung (kurz: E-Rechnung) für 2025 und die Erstellung einer E-Rechnung – in Abhängigkeit des Vorjahresumsatzes – ab 2027 oder 2028 geplant.

Die Rechnungsinformationen lassen sich bei einer E-Rechnung elektronisch übertragen, automatisiert empfangen und weiterverarbeiten. Bei einer PDF-Datei handelt es sich um nichts anderes als eine Bilddatei, die einige manuelle Handlungen erfordert und somit keiner E-Rechnung entspricht. Daher ist es wichtig, dass sich Handwerksbetriebe schon jetzt mit der elektronischen Rechnung befassen.

Seien Sie vorbereitet und erfahren Sie in unserem kompakten, praxisnahen Vortrag alles, was Sie zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen wissen müssen.

Wir informieren Sie über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben, erläutern die geltenden Übergangsfristen und zeigen Ihnen, wie die gängigen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung verwendet werden.

Die Umstellung bietet Ihnen zudem die Chance, bestehende Prozesse im Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren. Eine digitalisierte Buchhaltung bietet – nicht nur bei der Rechnungsstellung – viele Vorteile:

  • Kosten reduzieren durch weniger Suchzeiten und Papiereinsatz
  • Mehr Effizienz in der Buchführung und im Controlling
  • Zukunftsgerichtete Unternehmensführung durch aktuelle Kennzahlen
  • Zeit sparen durch medienbruchfreie Prozesse im gesamten Unternehmen
  • Fehler reduzieren durch verringerten manuellen Erfassungsaufwand
  • Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben von Landes- und Bundesbehörden

Unsere Veranstaltungsinhalte im Überblick:

  • Gesetzliche Grundlagen, Übergangsfristen und Ausblick auf das elektronische Meldesystem für Rechnungen
  • Abgrenzung der Begriffe digitale Rechnung und E-Rechnung
  • Übersicht verschiedener E-Rechnungsformate und deren Einsatzmöglichkeiten
  • Praktischer Einsatz und Mehrwert für die Buchführung und weitere Unternehmensbereiche
  • Ihr Weg zur E-Rechnung mit der Steuerkanzlei und DATEV

Zielgruppe  
Unsere Veranstaltung richtet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen, die ihre Rechnungen in geforderten oder gewünschten Formaten empfangen und erstellen möchten, um dadurch auch viele nachgelagerte Prozesse automatisieren zu können. Des Weiteren freuen wir uns über Gründer*innen und alle Teilnehmer*innen, die ihre Organisation durch den Einsatz von E-Rechnungen zukunftsgerecht aufstellen wollen.

Referent: Guido Badjura, DATEV eG

Hinweis: Bei den dargestellten Lösungen handelt es sich nicht um Empfehlungen.

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Bitte senden Sie Ihre Fragen, Anmerkungen und Ihr Feedback an: tseidel@hwk-pfalz.de

Der “Digitalisierungsberater im rheinland-pfälzischen Handwerk” wird gefördert durch das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium und Eigenmittel der Handwerkskammern.

Wann: 17.04.2024 um 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Handwerkskammer der Pfalz