Bestimmungen zur Angabe von Preisen

Der Dienstleistungserbringer muss rechtzeitig vor Abschluss vor Erbringung der Dienstleistung, den im Vorhinein festgelegten Preis der Dienstleistung mitteilen. Sofern der Preis nicht im Vorhinein festgelegt ist, müssen auf Anfrage des Dienstleistungsempfängers der Preis, die Einzelheiten der Berechnung zur Überprüfung des Preises oder ein Kostenvoranschlag mitgeteilt werden. Gegenüber Letztverbrauchern gilt auch weiterhin die Preisangabenverordnung (PAngV).