DL-InfoV: Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

Vor Erbringung der Dienstleistung hat der Unternehmer folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:

  1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
  2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift; sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
  3. falls der Unternehmer in ein Register (z.B. Handelsregister) eingetragen ist, Angaben zu Registergericht und der Registernummer,
  4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle: Handwerksbetriebe geben hier Ihre Handwerkskammer mit Anschrift an
  5. falls vorhanden, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG anzugeben,
  6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs (z.B. Handwerksberuf der Anlage A) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen und Anschrift,
  7. falls vorhanden, sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugeben,
  8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,
  9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
  10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
  11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich. 

Bei den stets zur Verfügung zu stellenden Informationen hat der Unternehmer ein Wahlrecht, die Informationen:

  1. dem Kunden von sich aus mitzuteilen,
  2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses (z.B. Ladengeschäft) so vorzuhalten, dass sie dem Kunden leicht zugänglich sind,
  3. dem Kunden über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder
  4. in alle von ihm dem Kunden zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.