Handwerkerparkausweis MRN

Den regionalen Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) können Handwerksbetriebe nutzen, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind.

Wo ist er gültig?

Er ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt. Diese sind:

  • kreisfreie Städte: Frankenthal (Pfalz), Heidelberg, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer und Worms.
  • Rhein-Neckar-Kreis,
  • Landkreis Südliche Bergstraße,
  • Landkreis Bad Dürkheim,
  • Kreis Bergstraße,
  • Landkreis Germersheim,
  • Neckar-Odenwald-Kreis,
  • Rhein-Pfalz-Kreis,
  • TechnologieRegion Karlsruhe umfasst die Landkreise Karlsruhe, Rastatt und die Stadt Karlsruhe.

Wer bekommt ihn?

Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt
  • der Betriebssitz liegt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar
  • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus
  • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen sich als Service oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte eignen