Impressumspflicht bei Webseiten

Warum ist ein Impressum wichtig?

Jeder, der eine gewerbliche Webseite betreibt, muss darauf bestimmte Angaben über sich und seine Tätigkeit hinterlegen. Diese Impressumspflicht folgt insbesondere aus § 5 Telemediengesetz (TMG).

Wo muss das Impressum stehen?

Besucher der Webseite müssen spätestens nach zwei Klicks das Impressum erreichen. Es empfiehlt sich deshalb, den Impressumsbutton auf der Navigationsleiste zu positionieren.

Welche Folgen drohen bei Fehlern?

Werden die Angaben fehlerhaft oder gar nicht gemacht, stellt dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Mitbewerber können diesen Verstoß kostenpflichtig abmahnen.

Welche Angaben sind erforderlich? 

  • Name, Anschrift, Rechtsform
    Es ist die vollständige Postanschrift anzugeben. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Genossenschaft) sind zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten zu nennen.
       
  • Kontaktdaten
    Sofern vorhanden, sind die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zu nennen.

  • Registereintragungen
    Ist der Betrieb in einem Register eingetragen, muss das Register und die Registernummer angegeben werden (z.B. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister).
      
  • Angaben bei bestimmten reglementierten Berufen
    Betriebe, die in der Anlage A zur Handwerksordnung genannt werden und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sind verpflichtet anzugeben:

      - gesetzliche Berufsbezeichnung

      - Deutschland als den Staat, in dem die Berufszulassung genehmigt wurde  

  • Zuständige Behörde
    Handwerkskammer
    Weitere Aufsichtsbehörde, z.B. bei Schornsteinfeger und Büchsenmacher

  • Berufsrechtliche Regelung
    Handwerksordnung mit Angabe, wo diese zu finden ist
    Weitere Regelungen, z.B. Sachverständigenordnung
         
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)

  • Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform   

Einen allgemeinen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (TMG) ergeben, stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Homepage  www.bmjv.de zur Verfügung.

Einen Leitfaden speziell für Handwerksbetriebe finden Sie in unserem Kundenportal (Kundenlogin auf der Startseite).

Gern beraten und unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe bei der Erstellung ihres eigenen Impressums.

Ihre Ansprechpartnerin: