Impressumspflicht - Leitfaden für den Online-Auftritt

Gewerbetreibende, die über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Impressumspflicht.

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung im Internet veröffentlicht: Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz.
Die Hinweise beziehen sich auf die Pflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (TMG) in Bezug auf die so genannte "Impressumspflicht" ergeben. Weitergehende Informationspflichten, z.B. aus fernabsatzrechtlichen Vorschriften, werden nicht behandelt. Der Leitfaden soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Internetauftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit zu.