Neue elektronische Meldung an die Unfallversicherungsträger

Ab 1. Januar 2017 müssen Unternehmen ihre Daten an die Unfallversicherung zusätzlich zu dem Papier-Lohnnachweis elektronisch melden.

Dann müssen alle Unternehmen ihre Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft sowohl wie bislang "herkömmlich" (in Papierform oder per Extranet-Lohnnachweis) und zum anderen elektronisch mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder systemgeprüfter Ausfüllhilfen übersenden.

Die Zugangsdaten zum neuen Verfahren (einschließlich der neu eingeführten PIN) erhalten die Unternehmen ab November 2016 schriftlich von dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger.

Falls Sie dieses Schreiben von Ihrer Berufsgenossenschaft nicht erhalten, sollten Sie sich direkt dorthin wenden.

Ausführliche Informationen zum neuen Meldeverfahren finden Sie in diesem PDF-Dokument.