Neue EU-Schwellenwerte ab 2016

Turnusmäßige Anpassung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben zum 01.01.2016

Zum 1. Januar 2016 werden die EU-Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen angehoben. Die Schwellenwerte definieren, ab welchem Auftragswert bei Vergabeverfahren die europäischen Regelungen maßgeblich sind. Diese sind in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgeschrieben.

Schwellenwerte:

  135.000 Eurofür Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen
  418.000 Eurofür Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich
  418.000 Eurofür Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit
  209.000 Eurofür sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge
5.225.000 Eurofür Bauleistungen

 

Stand: Januar 2016