Neuer Basiszinssatz seit 1. Januar 2017

Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 % 

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01. Juli 2016 -0,88 % (zuvor -0,83 %) und ist damit im vierten Jahr seit Januar 2013 negativ.

Handelsgeschäfte
Befindet sich der Schuldner einer Geldschuld in Verzug, können ihm gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (früher 8 Prozentpunkte) über dem Basiszinssatz berechnet werden (= zurzeit 8,12 %). 

Hinweis:
Der seit dem 29.07.2014 für Handelsgeschäfte geltende Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ist gem. EGBGB Art. 229 § 34 S. 1 nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gilt er nur für Gegenleistungen, die nach dem 30.06.2016 zu erbringen sind. 

Verbrauchergeschäfte
Sofern der Schuldner ein Verbraucher ist, beträgt der Verzugszinssatz laut § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (= zurzeit 4,12 %). 

Berechnet wird der geltende Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank, die den aktuellen Stand im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Bundesbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli veröffentlicht. Dort finden Sie auch eine Tabelle der relevanten Zinssätze.

Marie Thieler_IMG_9784-Bearbeitet_WEB

Ass. jur. Marie Thieler

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