"One-Pager" als Muster für Datenschutzhinweise vorgestellt

Ein Muster für Datenschutzhinweise auf nur einer Seite wurde im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels im November 2015 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19. November 2015 vorgestellt. 

Dieser "One-Pager" ist eine einfache, konzentrierte Information über die wesentlichen Datenverarbeitungen. Wichtige Aussagen zur Datenverarbeitung werden in smarten Informationskomplexen zusammengefasst. Nutzer können durch ein "Mouseover" oder mit einem Link weitere Details erfahren. Der "One-Pager" kann nun von Unternehmen genutzt werden, die ihre Datenverarbeitung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einfache Weise im Internet transparent machen wollen. 

"One-Pager: Muster für transparente Datenschutzhinweise", Erläuterungen für Verwender des One-Pagers und die Pressemitteilung vom 19. November 2015 finden Sie auf der Homepage des BMJV.