Schlüsselverzeichnis für Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber erstatten für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Diese Meldungen enthalten auch Angaben über die Tätigkeit im Betrieb. Diese Angaben erfolgen mithilfe eines "Tätigkeitsschlüssels", der für die jeweiligen Beschäftigten entsprechend ihren Tätigkeiten nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit ermittelt werden kann.

Der aktuelle Tätigkeitsschlüssel ist seit dem 01.12.2011 im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden. Das bedeutet: Anmeldungen mit einem Meldezeitraum ab 01.12.2011, Entgeltmeldungen mit Beschäftigungszeiträumen, die nach dem 30.11.2011 enden sowie Jahresmeldungen für das Jahr 2011 sind mit diesem Tätigkeitsschlüssel zu übermitteln.

Der Tätigkeitsschlüssel, bestehend aus neun Ziffern, beinhaltet die folgenden Informationen:

  • ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (Stellen 1 bis 5)
  • höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Stelle 6)
  • höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Stelle 7)
  • Arbeitnehmerüberlassung (Stelle 8)
  • Befristung und Arbeitszeit (Stelle 9).

Für Betriebe gibt es ein Handbuch mit Informationen zum Tätigkeitsschlüssel 2010 (das Schlüsselverzeichnis 2010 gilt für Meldezeiträume ab dem 01.12.2011) sowie Vorschläge zum Vorgehen bei der Umstellung im eigenen Betrieb. Ergänzt wird das Handbuch durch Musterformulare.

Handbuch, Formulare, häufig gestellte Fragen, der Tätigkeitsschlüssel 2010 - Online und weitere Informationen sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.

Der Tätigkeitsschlüssel 2010 kann auch direkt im Internet über den "Tätigkeitsschlüssel 2010-Online" ermittelt werden.

Weitere Auskünfte beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsnummern-Services der Bundesagentur für Arbeit telefonisch unter 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreis höchstens 42 ct/min) oder  mailto:betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

  
Stand: November 2012