KfW: Wichtige Änderungen
1. Seit dem 01.09.2010 gelten folgende Programm- Änderungen:
- Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm- Nr.: 152/430)
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" wurde zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt.
Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm- Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
- Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm- Nr.: 431)
Darüber hinaus wurden zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" eingestellt. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und seit dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm- Nr.: 431) fortgeführt.
Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.
2. Aktuelles zur DIN V 18599
Energieeffizient Bauen und Sanieren
Wenn Bauherren KfW- Programme nutzen wollen und ein KfW-Effizienzhaus entweder bauen oder ein altes Haus in ein KfW-Effizienzhaus verwandeln wollen, brauchen Sie einen Sachverständigen. Der Sachverständige berechnet den Energiebedarf bzw. den zu erreichenden KfW-Effizienzhaus-Standard. Diese Berechnung kann der Sachverständige auf Basis verschiedenster DIN-Vorschriften vornehmen.
Allerdings sind der KfW bei den Softwarelösungen, bei denen die Berechnungen nach DIN V 18599 erfolgen, ungewöhnlich starke Abweichungen zu den anderen Berechnungsverfahren aufgefallen. Die KfW hat daraufhin den zuständigen Fachverband darüber informiert und um Korrektur gebeten.
Bis auf weiteres hat die KfW beschlossen, Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus auf Basis der DIN V 18599 nicht mehr zu akzeptieren.
Daher ist bei der Erstellung der Dokumente zum Antrag, insbesondere der "Bestätigung zum Kreditantrag" darauf zu achten, dass die Berechnung durch den Sachverständigen auf Basis der
- DIN EN 832 oder
- DIN V 4108-6 oder
- DIN V 4701-10 oder
- bei einem Passivhaus nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard
erfolgt.