
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März 2020 muss heute, 26.03.2020, noch bei der zuständigen Einzugsstelle (jeweilige Krankenkasse) gestellt werden!Achtung - Frist heute!
Damit der Beitrag für den Monat März nicht eigezogen wird, muss der Antrag heute 26.03.2020 an alle Krankenkassen gerichtet werden, bei denen die Beschäftigten versichert sind. Sind Beschäftigte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse separat gestellt werden. Anbei befindet sich ein Musterschreiben zur weiteren Verwendung.
Dies gilt auch für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
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