Ausbildungsdauer

Je nach Beruf liegt diese zwischen 2 und 3,5 Jahren.

Verkürzung: in Absprache mit dem Betrieb, wenn ein Berufsgrundschuljahr oder eine zweijährige Berufsfachschule besucht wurde oder wenn der Abschluss Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur vorliegt oder bereits eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert wurde.

Die Verlängerung der Ausbildungszeit kann eintreten, wenn starke Ausbildungsmängel vorliegen, wegen längerer, z.B. krankheitsbedingter Fehlzeiten, wenn wichtige Bestandteile der Ausbildung nicht erlernt werden konnten. Eine Verlängerung kann auch dann eintreten, wenn die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht bestanden wird.

Weitere Details zur Verkürzung, Verlängerung oder auch der Möglichkeit zur Teilzeitausbildung bieten die Ausbildungsberatungen der Handwerkskammern.