Barförderung der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern bis 31. Dezember 2010

Handwerksunternehmen, die bis 31. Dezember 2010 einen Dieselpartikelfilter in ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen einbauen, können 330 € staatlichen Zuschuss erhalten. Zuständig für die Erteilung des Zuschusses ist wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
 
Wie schon 2009 erhält einen Zuschuss von 330 Euro, wer seinen Pkw durch ein entsprechendes Partikelminderungssystem (Rußpartikelfilter) technisch verbessert. Dafür muss der Filter  zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2010 in das Fahrzeug eingebaut und dieser Einbau durch Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dem BAFA nachgewiesen werden.
 
Unter die förderfähigen Pkw fallen auch bestimmte Sonderfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse (Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge). Weiterhin können erstmals Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse) in den Genuss der Förderung gelangen, wenn sie ab dem 13. Mai 2010 und vor Ende dieses Jahres einen Filter einbauen.
 
Das Antragsverfahren vollzieht sich ausschließlich als Online-Verfahren. Auf diese Weise wird die Zeit zwischen Antragseingang und Auszahlung auf ein Minimum verkürzt.
Ab dem 1. Juni finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) oder direkt unter www.pmsf.bafa.de das entsprechende Antragsformular.