Besteht die Möglichkeit der Stundung der Sozialbeiträge für Januar und Februar 2021 für vom Lockdown betroffene Unternehmen?
Ja, für die vom Lockdown betroffenen Betriebe besteht laut Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes die Möglichkeit zur Stundung der Sozialbeiträge für Januar und Februar 2021.
Das Rundschreiben und ein Muster für die Beantragung der Stundung finden Sie im Downloadbereich.
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