Chemikalien-KlimaschutzverordnungBetriebszertifizierung

Die Installation, Wartung oder Instandhaltung der genannten Anlagen darf nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Mit der Zertifizierung überprüft die zuständige Behörde, ob das Unternehmen über entsprechend sachkundiges Personal sowie die erforderliche technische Ausstattung verfügt und zuverlässig ist.


Bei reinen Kälteanlagenbau-Betrieben müssen mindestens 2/3 der Mitarbeiter/-innen, die an den Anlagen arbeiten, sachkundig sein. Bei anderen Betrieben (SHK-, Elektro-, ...) muss der Prozentanteil an Sachkundigen dem Prozentanteil des im Antrag angegebenen Umfangs der an den Anlagen ausgeübten Tätigkeiten im Verhältnis zum Gesamtgeschäftsfeld entsprechen, mindestens muss jedoch eine Person vorhanden sein (Beispiel: Betrieb mit 20 Monteuren - 10 % der Tätigkeit an den Anlagen - ergibt mindestens zwei Sachkundige). Die Zertifizierung wird dann je nach angegebenen Tätigkeiten und je nach sachkundigen Personen u.U. mit Einschränkungen ausgesprochen (z.B. Betrieb darf nur Tätigkeiten der "Kategorie II" ausführen).


Für den Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt die zertifizierende Behörde.

Ansprechpartner ist Herr Hörner, Tel. in Neustadt: 06321 99-1183, Tel. in Mainz: 06131 96030-29. Der Antrag zur Betriebszertifizierung gemäß § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung kann über folgenden Link herunter geladen werden:

www.sgdsued.rlp.de , dort unter "Downloads, Gewerbeaufsicht, Gefahrstoffe/Chemikalien, Formulare".