Handwerk wählt
Andre Lenz

Das Handwerk wählt!

Bei etlichen Handwerkskammern – so auch bei der Handwerkskammer der Pfalz – stehen 2019 Wahlen zur Vollversammlung an. Dafür sucht die Handwerkskammer Persönlichkeiten, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren
und sich für ihr Gewerk als Kandidat auf eine Wahlvorschlagsliste setzen zu lassen. Für die Kammer ist diese demokratische Wahl ein zentrales Ereignis. Die Männer und Frauen, die in die Vollversammlung gewählt werden, vertreten die Interessen aller Handwerker, der Selbstständigen wie auch die der Mitarbeiter und Azubis. Sie bilden das Parlament des Handwerks.

Alle fünf Jahre gibt es bei der Handwerkskammer Wahlen zur Besetzung der Vollversammlung. Das Besondere daran ist die Mitbestimmung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer: Zwei Drittel der Mitglieder sind Betriebsinhaber und ein Drittel
sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer, die in einem Handwerksbetrieb arbeiten. Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Vorstand, der Präsident und seine beiden Stellvertreter gewählt. Einer der beiden Vizepräsidenten ist ein Arbeitnehmer. Diese Beteiligung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer Kammer ist einzigartig in Deutschland und Europa. Das gibt es bei keiner anderen Organisation, weder bei den Industrie- und Handelskammern noch bei den Ärzten oder bei den Rechtsanwälten.

Da das Handwerk sehr vielfältig ist, sollen die Mitglieder des Kammerparlaments die verschiedenen Gewerbegruppen repräsentieren. Es gibt eine Quote, die anhand der Zahl der eingetragenen Betriebe, deren Gewerbeertrag sowie der Lehrlingszahl ermittelt wird. So wird festgelegt, wieviele Vollversammlungsmitglieder zum Beispiel aus den Bau- und Ausbauhandwerken kommen müssen, wie viele Metaller vertreten sein sollen und wie viele Nahrungsmittelhandwerker. Als höchstes beschlussfähige Organ entscheidet die Vollversammlung unter anderem über den Wirtschaftsplan der Kammer, sie erlässt Vorschriften über die Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und Umschulung. Rechtzeitig vor der Wahl wird der Aufruf des Wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Deutschen Handwerksblatt veröffentlicht. Dort wird beschrieben, wie man eine Liste mit Wahlvorschlägen erstellen kann und wie viele Selbstständige und Arbeitnehmer aus welcher Gewerkegruppe für den Wahlvorschlag benötigt werden. Für jedes Mitglied muss ein Stellvertreter vorgeschlagen werden.

Die Handwerkskammer der Pfalz steht vor der Wahl in engem Kontakt mit den Kreishandwerkerschaften und Verbänden aus dem Kammerbezirk und bittet diese, Vorschläge einzureichen. Sie spricht zudem mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Einzelgewerkschaften und dem Kolpingwerk über die Nominierung der Arbeitnehmerkandidaten. Die Handwerkskammer unterstützt die Kreishandwerkerschaften dabei, aus allen Teilvorschlägen einen vollständigen Wahlvorschlag zusammenzustellen. Sie bittet die Kreishandwerkerschaften ausdrücklich darum, auch Handwerker vorzuschlagen, die nicht in einer Innung organisiert sind und steht auch als Ansprechpartner für Handwerker, die an einer Kandidatur interessiert sind, zur Verfügung. Begrüßenswert ist eine stärkere Teilhabe von Frauen, Migranten und Vertreter der jungen Handwerkergeneration. Sind die Wahllisten komplett, werden sie im Deutschen Handwerksblatt veröffentlicht. In der Regel gibt es am Wahltag nur einen Wahlvorschlag der Kreishandwerkerschaften und Verbände beziehungsweise Gewerkschaften. Die dort aufgelisteten Selbstständigen- und Arbeitnehmervertreter gelten als gewählt (sogenannte Friedenswahl). Die Handwerksordnung geht aber von einer echten Wahl aus. Wenn es also mehrere Listen für die Selbstständigenbeziehungsweise Arbeitnehmerseite geben sollte, verschickt der Wahlleiter die Wahlunterlagen und es findet eine Briefwahl statt (siehe Infokasten). Kontakt bei Interesse: Karl-Ernst Jung; Tel. 0631/3677-215.