Datenschutzgrundverordnung

Seit 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Die Regelungen gehen weit über die bisherigen Anforderungen des deutschen Datenschutzes hinaus. Man ist zur Neuausrichtung der bisherigen Datenschutzkonzepte und zu einem grundlegenden rechtlichen Umdenken gezwungen. Bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Nachteile und rechtliche Risiken in Form von Schadenersatzforderungen und Bußgeldern bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro.

Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen ist insbesondere der jeweilige Inhaber oder Geschäftsführer.

Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern, hat der ZDH die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzrechts im Format „Praxis Datenschutz“ anschaulich aufbereitet. Zudem finden Sie zu vielen Themen Muster, Checklisten und Beispielsfälle.

Einen umfassenden Überblick über sämtliche Themen der „Praxis Datenschutz“ und deren Muster und Checklisten bietet zusätzlich der Leitfaden.

Diese Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage des ZDH: www.zdh.de

Amtlicher Text der Datenschutz-Grundverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union:

(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum  Schutz natürlicher Personen bei  der  Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)