Details zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe

In einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums vom 05.11.2020, wurden nun Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe bekanntgegeben:

Unternehmen, die aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen im November 2020 ihren Betrieb schließen müssen, wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt. Damit sollen die Betroffenen vom Bund für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden.

Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung.



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