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30.03.2021Doppelte Prämien für ausbildende KMU

Die Ausbildungsexperten der Handwerkskammer der Pfalz beraten kleine und mittlere Handwerksunternehmen zu den neuen Bundesprämien des Förderprogramms „Ausbildungsplätze sichern“.

Bereits im August 2020 startete das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Seitdem fördert die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Neuabschluss von Ausbildungsverträgen. Die aktuell zweite Änderung der Förderrichtlinie gewährt den Unternehmen für ab dem 1. Juni 2021 beginnende Ausbildungsverträge nun eine verbesserte finanzielle Unterstützung, wenn die betriebliche Ausbildungsleistung aufrechterhalten oder sogar ausgeweitet wird. Außerdem wurden die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht. Für den Erhalt der „Ausbildungsprämie plus“ müssen die Betriebe beispielsweise nur noch mindestens einen Monat von 30 % Umsatzrückgang oder Kurzarbeit (keine Mindestlaufzeit) betroffen gewesen sein. Für Kleinstunternehmen ist zudem ein Sonderzuschuss hinzugekommen.

Das Programm umfasst insgesamt fünf Förderbereiche, für die folgende Änderungen vorgesehen sind:

  1. „Ausbildungsprämie“ in Höhe von 4.000 Euro (bisher: 2.000 Euro) für
    jede neu begonnene Berufsausbildung bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
    der vergangenen drei Jahre.
  2. „Ausbildungsprämie plus“ in Höhe von 6.000 Euro (bisher: 3.000 Euro)
    für jede zusätzliche, neu beginnende Berufsausbildung bei Erhöhung
    des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren.
  3. „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit
    während der Ausbildung in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung
    sowie 50 % der Ausbildervergütung für jeweils bis zu zehn
    Azubis (max. 4.000 Euro).
  4. „Übernahmeprämie“ in Höhe von 6.000 Euro (bisher: 3.000 Euro) bei
    Übernahme von Auszubildenden aufgrund pandemiebedingter Insolvenz
    eines bisherigen Ausbildungsunternehmens oder damit verbundener
    Kündigung bzw. Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.
  5. „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ bis vier Mitarbeitende
    in Höhe einer Einmalzahlung von 1.000 Euro pro Azubi, wenn
    aufgrund behördlicher Anordnung die Geschäftstätigkeit nicht oder
    nur in geringem Umfang durchgeführt, die Ausbildung jedoch an mindestens
    30 Arbeitstagen fortgesetzt wurde.

In Zeiten des Nachwuchsmangels und des steigenden Fachkräftebedarfs ist das Förderprogramm ein Mittel, die Ausbildungsleistung im Handwerk zu erhalten und zu stärken – gerade in Zeiten der Pandemie, in der die Besetzung von Ausbildungsplätzen zunehmend schwieriger wird.

Die Handwerkskammer der Pfalz repräsentiert aktuell rund 18.000 Betriebe mit rund 6.000 Auszubildenden. Den Großteil der Betriebe stellen kleine und mittelgroße Unternehmen dar, die durch die Förderung besonders profitieren können. Die Betriebe können sich mit Fragen zu den Zugangsbedingungen und zur Antragsstellung an die Handwerkskammer wenden. Die Ausbildungsberater Volker Lauer und Uwe Mannweiler informieren rund um das Förderprogramm.

Kontakt:
Volker Lauer: Tel.: 0631 3677-270, E-Mail: vlauer@hwk-pfalz.de;
Uwe Mannweiler: Tel.: 0631 3677-168, E-Mail: umannweiler@hwk-pfalz.de.