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Europäische Union

Mehrwertsteuerabwicklung bei Lieferungen an Privatpersonen in EU-Mitgliedsländer (Fernverkäufe)

Seit Mitte letzten Jahres haben sich die Regeln bei Fernverkäufen an Privatpersonen geändert. Die einstigen Lieferschwellen (z. B. Frankreich 35.000 EUR) wurden durch eine neue und einheitliche EU-weite Lieferschwelle von 10.000 EUR ersetzt. Wird diese Schwelle überschritten (sie wird immer an den Nettobeträgen bemessen und bezieht sich auf das Kalenderjahr), dann hat die Umsatzbesteuerung im Bestimmungsland zu erfolgen. Zu den Beträgen zählen das Entgelt für die Ware sowie die Versand- und Verpackungskosten.

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