Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519, Anlage 5

Die Handwerkskammer der Pfalz führt am

  • 6. November 2017

einen Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 5 durch.
Der Unterricht findet jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer in Kaiserslautern statt.

Die Teilnehmer dieses eintägigen Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4.

Die Lehrgangsgebühr inkl. Skripten und Verpflegung beträgt 170,00 Euro.

Lehrgangsinhalte:

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
    - Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue Fundstellen)
    - Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen
      
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
    - Asbestverbot nach der REACH-Verordnung
    - Chemikaliensanktionsverordnung
    - Gefahrstoffverordnung
    - BGI 664 - Verfahren mit geringer Exposition
       
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
    - zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
       
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
    - Arbeitsweisen gem. TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
    - Aufgaben der sachkundigen Person
    - Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan / Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit
    - Betriebsanweisung und Unterweisung
    - Arbeitsmedizinische Vorsorge  
       
  • Persönliche Schutzausrüstung
    - Auswahl und Anwendung

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