Für welchen Zeitraum wird der Beitrag erhoben?

Der Handwerkskammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Beitragsbescheid für diesen Zeitraum wird in der Regel im ersten Quartal des Jahres versandt. Wird der Betrieb im laufenden Jahr neu eingetragen, beginnt die Beitragspflicht mit dem Folgemonat seiner Eintragung. Wird der Betrieb im laufenden Jahr gelöscht, kann auf Antrag der Beitrag anteilig bis einschließlich des Löschungsmonats bei der Handwerkskammer berechnet werden.

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