Gesellschafts- und Firmenrecht
Das Gesellschafts- und Firmenrecht umfasst die Gründung, Führung und Umstrukturierung von Unternehmen. Dazu gehören Gesellschaftsverträge, Übernahmen, Nachfolgeregelungen und Fragen zur Haftung. Wir begleiten Ihren Betrieb bei wichtigen Entscheidungen und sorgen für rechtssichere Strukturen.
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act -EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen seit dem 29. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Wirtschaftsleben zu stärken und ihnen den Zugang zu Online-Dienstleistungen ohne zusätzliche Hürden zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit und erschließt neue Kundengruppen.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung gilt für Webseiten und Apps, über die Verbraucherverträge abgeschlossen werden können. Hierzu zählen insbesondere Online-Shops für Produkte, Online-Buchungssysteme für Dienstleistungen und Plattformen mit Zahlungsfunktionen.
Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Außerdem können Unternehmen eine Befreiung beantragen, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Eine barrierefreie Website muss so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, der Motorik oder der kognitiven Fähigkeiten.
Welche Maßnahmen sind wichtig?
- Klare und verständliche Struktur der Website
- Bedienbarkeit per Tastatur und Maus
- Hohe Farbkontraste und anpassbare Schriftgröße
- Alternativtexte für Bilder und Grafiken
- Untertitel für Videos und multimediale Inhalte
- Formulare mit eindeutigen Beschriftungen
- Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit mehrere Praxishilfen für Unternehmen erstellt. Diese können Sie unter dem Link abrufen und herunterladen.