Gibt es als Selbstständiger die Möglichkeit Rentenversicherungsbeiträge zu stunden?
Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und sich wegen der Corona-Krise in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, haben die Möglichkeit, wenn Sie einen formlosen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, die Beiträge bis 31.10.2020 zu stunden. Für diesen Zeitraum werden keine Stundungszinsen berechnet und keine Sicherheitsleistung gefordert.
Nähere Informationen befinden sich unter folgendem Link.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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